Transparenz
Selbstverpflichtung:
Informationen über DenkRaum gUG (haftungsbeschränkt) entsprechend der Selbstverpflichtung der
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr
Name: DenkRaum
Sitz: Braunschweig
Anschrift: Wilhelmsgarten 1, 38100 Braunschweig
Gründungsjahr: 2018
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
Vollständige Satzung: Gesellschaftsvertrag DenkRaum
Informationen zu unserer Vision, unserer Mission und unseren Werten findest du unter Werte.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Finanzamt: Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße *Postfach 32 49* 38022 Braunschweig
Steuernummer: 14/208/08033
Gemeinnützigkeit: Feststellung Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
Steuerbegünstigung: Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde mit der Satzung der Körperschaft in der Fassung vom 21.03.2018 nach § 60 a Abs. 1 AO gesondert festgestellt. Die Gesellschaft DenkRaum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen
Pascal Abel (Gesellschafter, Geschäftsführer)
Dennis Miether (Gesellschafter, Geschäftsführer)
Alle Teammitglieder vom DenkRaum
5. Tätigkeitsbericht
• Jahresbericht 2018
6. Personalstruktur
Gesellschafter: Pascal Abel, Dennis Miether
Geschäftsführer: Pascal Abel, Dennis Miether
Hauptberufliche Teammitglieder (Stand 04.2022): 3 Mitarbeiter:innen in Teilzeit (50%), 1 Mitarbeiter:innen in geringfügig beschäftigtem Verhältnis – aktuelle Übersicht des Teams
Ehrenamtliche: 6 Mitarbeiter:innen
7. Angaben zur Mittelherkunft
Informationen dazu finden Sie in unseren Jahresabschlüssen:
Jahresabschluss 2018
8. Angaben zur Mittelverwendung
Informationen dazu finden Sie in unseren Jahresabschlüssen:
Jahresabschluss 2018
9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Es besteht keine gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlung mehr als 10% des Gesamtbudgets ausmachen
Der DenkRaum erhielt in den vergangenen Jahren keine Zahlungen, die über zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets hinausgingen.